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FAQs - häufig gestellte Fragen zum Kirchenbeitrag
Wozu gibt es den Kirchenbeitrag? |
„Früher mussten die Gläubigen auch keinen finanziellen Beitrag leisten, und die Kirche gab es trotzdem. Das muss doch heute auch möglich sein.“ So oder ähnlich denken viele. Tatsächlich würde es die Katholische Kirche in Oberösterreich auch ohne Kirchenbeitrag weiterhin geben. Das, was sich die Menschen von ihr erwarten, könnte sie aber nicht mehr in diesem Ausmaß erfüllen, denn: Unsere Gesellschaft basiert auf christlichen Werthaltungen. Mit ihrem Engagement stellt die katholische Kirche eine spirituelle und soziale Infrastruktur sicher, die eine Grundsäule für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist. Dafür braucht es auch finanzielle Mittel. Nur durch den Kirchenbeitrag ist es möglich, dass Kirchen und Pfarrhöfe erhalten bleiben, dass Seelsorge, Sakramente und spirituelle Angebote zur Verfügung stehen und dass Hilfe für diejenigen da ist, denen es im Leben gerade nicht gut geht. Weitere Informationen finden Sie hier |
Warum ist der Kirchenbeitrag nicht freiwillig? |
„Muss ich wirklich Kirchenbeitrag zahlen? Ich wurde ja nicht gefragt, ob ich getauft werden will, bin ich überhaupt zur Zahlung verpflichtet?“ Die Antwort ist ganz einfach: Ja. Grundsätzlich ist jedes volljährige Mitglied der katholischen Kirche verpflichtet, Kirchenbeitrag zu leisten. Voraussetzung: ein eigenes Einkommen. Der Staat Österreich hat per Gesetz festgelegt, dass sich Kirche auf Basis von Kirchenbeiträgen selbst finanzieren muss. Aus diesen Gesetzen resultiert die Kirchenbeitragsordnung und gilt für alle österreichischen Diözesen. Sie gewährleistet, dass alle Katholikinnen und Katholiken nach den gleichen Maßstäben zur Beitragszahlung herangezogen werden. Transparenz ist dabei selbstverständlich: Die Diözese legt jährlich öffentlich Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben ab: Rechenschaftsbericht |
Was passiert mit meinem Geld? |
Taufe, Erstkommunion, Firmung, Familiengottesdienst - kirchliche Feiern und Feste sind nach wie vor Höhepunkte im Leben vieler Menschen. Kindergärten, Sozialeinrichtungen oder Schulen – das Angebot der Katholischen Kirche ist nicht wegzudenken. Dafür ist aber eine zuverlässige finanzielle Grundlage Voraussetzung. Der Kirchenbeitrag bildet diese finanzielle Grundlage. Er sichert Seelsorge, Hilfe für die Schwächeren in unserer Gesellschaft und den Erhalt von Kirchen und Kulturdenkmälern. Auskunft über die genaue Verteilung der Gelder finden Sie hier oder im Rechenschaftsbericht |
Wer zahlt Kirchenbeitrag? Wer ist beitragsbefreit? |
Kirchenbeitrag leistet, wer der katholischen Kirche angehört, d. h. katholisch getauft ist (die Staatszugehörigkeit spielt dabei keine Rolle), volljährig ist, den Wohnsitz in der Diözese hat und über ein Einkommen verfügt. Schüler und Schülerinnen sowie Studierende ohne Einkommen, Lehrlinge, Zivil- und Grundwehrdiener zahlen keinen Kirchenbeitrag. Einen sehr geringen Kirchenbeitrag zahlen Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld oder Arbeitslosenunterstützung. Weitere Informationen finden Sie hier |
Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet? |
Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 % des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Davon wird der „Allgemeine Absetzbetrag“ von derzeit 56 Euro abgezogen. Besondere Berücksichtigung findet die persönliche Situation der Beitragszahlenden: So sind Ermäßigungen für Alleinerziehende, für jedes Kind, für die Wohnraumkosten oder auch für Krankheitskosten und Versicherungen vorgesehen. Ebenso werden Ausbildungskosten miteinbezogen. Ermäßigungen erhalten Beitragszahlende, so lange ein Anspruch besteht. Grundsätzlich ist jedes Einkommen beitragspflichtig, auch nicht steuerpflichtige (geringfügige Einkommen) und verschiedene Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld). Weihnachts- und Urlaubsgelder sind nicht kirchenbeitragspflichtig. Sie möchten die Höhe Ihres Kirchenbeitrages wissen? Dabei hilft Ihnen unser Online-Rechner |
Ist der Kirchenbeitrag steuerlich absetzbar? |
Bis zu 600 Euro Kirchenbeitrag pro Person sind von der Steuer absetzbar. Seit dem Veranlagungsjahr 2017 wird der Kirchenbeitrag automatisch bei der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. |
Welche Unterlagen werden für eine Neuberechnung benötigt? |
Dafür brauchen wir einen Einkommensnachweis und Informationen über die persönliche Situation: Kinder in Ausbildung, Wohnraumkosten, Kredite und Versicherungen, eventuelle Aufwendungen zur Pflege etc. Melden Sie sich bei uns - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen stehen Ihnen gern hilfreich zur Seite: Zu den Kirchenbeitrag-Beratungsstellen |
Gilt für die Berechnung das Brutto- oder Nettoeinkommen? |
Die sogenannte „Bemessungsgrundlage“ für den Kirchenbeitrag setzt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge zusammen. Daraus ergibt sich das einkommensteuerpflichtige Einkommen, das für die Berechnung herangezogen wird. Sie möchten die Höhe Ihres Kirchenbeitrages wissen? Dabei hilft Ihnen unser Online-Rechner |
Werden Urlaubs- und Weihnachtsgelder mit einbezogen? |
Nein, Weihnachts- und Urlaubsgelder sind nicht kirchenbeitragspflichtig. |
Welche Ermäßigungen gibt es? |
Der Kirchenbeitrag soll für die Beitragenden gerecht, angemessen und transparent sein. Die persönliche finanzielle Situation der Beitragszahlenden findet daher besondere Berücksichtigung: Es sind Ermäßigungen für jedes Kind, für Alleinerziehende, für Wohnraumkosten oder auch für Krankheitskosten vorgesehen. Ebenso werden Ausbildungskosten miteinbezogen. Ermäßigungen erhalten Beitragszahlende, so lange ein Anspruch besteht. Wenn Sie eine Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bei uns – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen helfen Ihnen gern: Kirchenbeitrag in Oberösterreich: Berechnungsbeispiel und Ermäßigungen |
Ich habe bisher noch nie Kirchenbeitrag bezahlt – welche Informationen werden benötigt? |
Die wichtigste Information, um Ihren Kirchenbeitrag richtig berechnen zu können, ist ein aktueller Einkommensnachweis. Darüber hinaus helfen uns Informationen über Ihre persönliche Situation und über finanzielle Belastungen. Im Regelfall können z.B. Wohnkosten, Versicherungen, Kredite oder Krankenkosten Ihren Kirchenbeitrag deutlich reduzieren. Außerdem gibt es Ermäßigungen für jedes Kind, für Alleinerziehende oder für Ausbildungskosten. Sie möchten die Höhe Ihres Kirchenbeitrages wissen? Dabei hilft Ihnen unser Online-Rechner |
Woher hat die Kirche meine Daten? |
Aus den Meldedaten der Gemeinden erfahren wir Name, Adresse und Geburtsdatum. Zu Familienstand, Beruf und Einkommen unserer Mitglieder bekommen wir keine Informationen – auch nicht vom Finanzamt oder Arbeitgeber. Nur wenn Sie selbst uns Auskunft geben, kann der Beitrag exakt und fair berechnet werden. Den Schutz Ihrer persönlichen Daten nehmen wir sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung |
Wo kann ich wieder in die Katholische Kirche eintreten? |
Um wieder Mitglied der Katholischen Kirche in Oberösterreich zu werden, ist ein Gespräch mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin Ihres Vertrauens nötig. Dort werden die weiteren Schritte mit Ihnen abgeklärt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier |
Muss ich bei einem Wiedereintritt in die Kirche Beiträge nachzahlen? |
Keine Angst: Nein. Für den Zeitraum Ihres Austritts müssen Sie keine Beiträge nachzahlen. |